Hausordnung

Bitte beachten Sie neben der allgemeinen Hausordnung auch die jeweiligen Stationsordnungen.

HAUSORDNUNG des Sächsischen Krankenhauses
für Psychiatrie und Neurologie Rodewisch

Um die Orientierung während des stationären Aufenthaltes zu erleichtern und die Therapie zu unterstützen, wurde diese Hausordnung erlassen.

Inhalt

  • § 1 Geltungsbereich
  • § 2 Allgemeines
  • § 3 Aufenthalt der Patienten
  • § 4 Besuche
  • § 5 Krankenhauseinrichtungen
  • § 6 Heil- und Arzneimittel
  • § 7 Verpflegung
  • § 8 Verkehr auf dem Gelände der Klinik
  • § 9 Filmaufnahmen usw.
  • § 10 Verbot von Sammlungen, gewerblicher Betätigung und parteipolitischer Betätigung
  • § 11 Beschwerden und Anregungen
  • § 12 Sozialdienst
  • § 13 Seelsorgerische Betreuung
  • § 14 Postsendungen
  • § 15 Zuwiderhandlungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Sächsische Krankenhaus Rodewisch. Für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB).

§ 2 Allgemeines

  1. Der Aufenthalt erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und Verständnis.
  2. Ärztliche Anordnungen, Weisungen des Pflegepersonals sowie des Personals der Verwaltung sind zu befolgen.
  3. Aus therapeutischen Gründen kann von Patienten ein Verzicht auf Genussmittel verlangt werden. Alkoholische Getränke sind grundsätzlich verboten.
  4. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.
  5. Ruhe, Ordnung und Sauberkeit sind von Patienten, Besuchern und sonstigen Personen in allen Bereichen des Krankenhausgeländes einzuhalten.
  6. Dienstzimmer sind nicht zum Aufenthalt der Patienten bestimmt.
    Der Aufenthalt in den Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist nur mit Erlaubnis gestattet.
  7. Patienten und Besucher haben sich so zu verhalten, dass religiöse Handlungen nicht gestört werden.

§ 3 Aufenthalt der Patienten

  1. Die Zuweisung des Krankenbettes erfolgt durch den zuständigen Arzt oder das zuständige Pflegepersonal der Station bzw. durch den zuständigen Arzt der Notaufnahme.
  2. Während der ärztlichen Visiten, der Behandlungs- und Pflegezeiten und während der Zeit der Bettruhe sollen die Stationen von den Patienten nicht verlassen werden.
  3. Kranke, die sich außerhalb der Krankenzimmer aufhalten, werden gebeten, ordnungsgemäße Überbekleidung (z.B. Bademantel, Hausmantel usw.) zu tragen.
  4. Auf Mitpatienten ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
  5. Das Betreiben von eigenen Rundfunk-, Fernsehgeräten u.ä. bedarf der Zustimmung des Pflegepersonals und der Mitpatienten. Der Anschluss und Betrieb anderer privater Geräte ist nicht erlaubt, ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (elektrische Rasierapparate, Haarfön u.ä.). Aus therapeutischen Gründen sind Abweichungen auf Anweisung möglich.
  6. Der Betrieb von Funktelefonen (Handys) ist wegen möglicher Störungen medizinischer Geräte nicht gestattet. Der Betrieb von Fotohandys ist auch aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.
  7. Das Mitbringen und Nutzen von tragbaren Computern (Laptops) ist nur nach ärztlicher Rücksprache erlaubt.
  8. Es sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden. Alles Entbehrliche ist den Angehörigen nach Hause mitzugeben. Auf § 16 der Allg. Vertragsbedingungen wird verwiesen.
  9. Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sind ebenfalls von Angehörigen mit nach Hause zu nehmen. Ist dies nicht möglich, sind Geld und Wertsachen über die Stationsschwester / Stationspfleger der Verwaltung der Klinik in Quittung zur unentgeltlichen Aufbewahrung zu übergeben. Auf § 16 der Allg. Vertragsbedingungen wird verwiesen.
  10. Patienten, die die Stationen bzw. das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis des Stationsarztes.

§ 4 Besuche

  1. Krankenbesuche sind zu den festgesetzten Besuchszeiten erlaubt, sofern der Arzt nicht weitgehend Einschränkungen angeordnet hat.
  2. Besuchszeiten:
    Samstag/Sonntag/Feiertag jeweils 9.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 13.30 - 18.00 Uhr
    an den anderen Tagen 16.00 - 18.00 Uhr
  3. Abweichungen von dieser Regelung sind nach Absprache mit dem medizinischen Personal möglich.
    Arztsprechstunde für Angehörige: Mittwoch  13.30 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
  4. Kinder unter 14 Jahren sollen Patienten nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
  5. Das Mitbringen von Tieren, alkoholischen Getränken, Drogen u.a. Suchtmitteln ist nicht gestattet.
  6. Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.

§ 5 Krankenhauseinrichtungen

  1. Die Einrichtungen der Klinik sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Das gleiche gilt für Wäsche und überlassene Behandlungsgegenstände. Die Haftung für schuldhafte Beschädigungen sowie für Verluste richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Klinikeigentum wird Schadenersatz verlangt.
  2. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet.
  3. Es ist nur die Benutzung der gekennzeichneten Wege erlaubt.

§ 6 Heil- und Arzneimittel

Heil- und Arzneimittel sowie Therapieverfahren werden entsprechend medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet. Andere Heil- und Arzneimittel, als die vom Krankenhausarzt verordneten, dürfen nicht angewendet werden, sie können den Therapieerfolg infrage stellen.

§ 7 Verpflegung

  1. Die Verpflegung der Patienten sowie der Begleitpersonen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z.B. Diät).
  2. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden.

§ 8 Verkehr auf dem Gelände der Klinik

Das Krankenhausgelände darf nur mit Zustimmung der Verwaltung mit dem Kfz befahren werden. Zum Parken stehen außerhalb des Krankenhausgeländes Parkplätze zu Verfügung.

§ 9 Filmaufnahmen usw.

Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der betreffenden Patienten und der Krankenhausleitung.

§ 10 Verbot von Sammlungen, gewerblicher Betätigung und parteipolitischer Betätigung

Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung.

§ 11 Beschwerden und Anregungen

  1. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden jederzeit von den zuständigen Ärzten, dem Pflegepersonal oder der Verwaltung der Klinik entgegengenommen.
  2. Bei Konflikten oder Problemen stehen Ihnen auch unsere unabhängigen Patientenfürsprecher bzw. unsere Beschwerdestellen zur Verfügung.

§ 12 Sozialdienst

Sprechzeiten und das Dienstzimmer des Sozialdienstes können beim Stationspersonal erfragt werden.

§ 13 Seelsorgerische Betreuung

Kontakt mit dem Seelsorger kann vom Pflegepersonal oder vom Sozialdienst vermittelt werden.

§ 14 Postsendungen

Gewöhnliche Postsendungen werden von der Klinikverwaltung entgegengenommen und den Kranken über die Stationen zugeleitet. Nachzuweisende Sendungen, wie Geldsendungen und Einschreibebriefe werden von der Verwaltung der Klinik unmittelbar zugestellt.

§ 15 Zuwiderhandlungen

Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung ist unter Beachtung der Hilfeleistungspflicht eine Entlassung des betreffenden Patienten möglich.
Gegen Besucher oder andere Personen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Auf der Grundlage dieser Hausordnung sind spezifische Stationsordnungen in Abhängigkeit vom Stationsprofil und den besonderen gesetzlichen Einweisungsmodalitäten möglich.