Entlassung

Ist Ihre Gesundheit wieder hergestellt und die Behandlung im Krankenhaus nicht mehr erforderlich, steht Ihrer Entlassung nach ärztlicher Entscheidung nichts mehr im Wege. Bitte vergessen Sie bei der Entlassung nichts von Ihren persönlichen Sachen. Bitte bedenken Sie auch, dass gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet sind, eine Zuzahlung zum vollstationären Aufenthalt in Höhe von 10,- € je Kalendertag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr zu leisten. Eine für das aktuelle Kalenderjahr gültige Zuzahlungsbefreiung entbindet Sie von dieser Verpflichtung. Wir als Krankenhaus müssen die Zuzahlung im Auftrag der Krankenkassen von den gesetzlich krankenversicherten Patienten abfordern. Vergessen Sie daher bitte nicht, sich am Ende der stationären Behandlung in der Patientenverwaltung, Haus A 5, abzumelden und Ihren Eigenanteil zu entrichten. 

Wir informieren Sie darüber, dass wir das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB  V durchführen.

Sprechzeiten der Patientenverwaltung

Montag - Donnerstag: 7.00 - 16.00 Uhr
                    Freitag: 7.00 - 15.00 Uhr